| Terrestrische Kronenzustandserhebung für das Jahr 2003 | |
| Kristöfel F. | |
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Terrestrische Kronenzustandserhebung für das Jahr 2003
In Österreich werden seit 1984 alljährlich Kronenzustandserhebungen durchgeführt. Bis 1988 erfolgten diese im Rahmen der Waldzustandsinventur (WZI) auf mehr als 2000 Probeflächen. 1989 wurden die Erhebungen auf das Waldschaden-Beobachtungssystem (WBS) umgestellt. Die Rasterweite dieses nationalen Netzes beträgt 8.7 x 8.7 km und umfasste 2002 rund 260 Probeflächen mit insgesamt rund 7000 Probebäumen. Für EU-Mitgliedsländer sind gemäß VO Nr. 3528/86 (gültig bis 2002) bzw. ('Forest Focus' gültig ab 2003) jährliche Kronenzustandserhebungen auf einem europäischen transnationalen Netz obligatorisch. Dieses transnationale Netz mit einer Rasterweite von 16x16 km ist in Österreich ein Subsample des nationalen Netzes. Im Jahre 2003 beschränkten sich die Kronenzustandserhebungen nur auf das transnationale Netz. Dieses umfasste 131 Probeflächen mit insgesamt 3470 Probebäumen. Wegen dieser Reduktion sind keine aussagefähigen Ergebnisse für das Bundesgebiet möglich. Die Daten aus dem transnationalen Netz werden an das Programme Coordinating Centre (PCC) des International Co-operative Programme on Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests (ICP-Forests) der UNECE übermittelt und werden in den gemeinsamen Waldzustandsbericht der UNECE und der Europäischen Kommission eingebunden (http://www.icp-forests.org/Reports.htm). Die Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 des Rates vom 17. November 1986 über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung sowie die Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutze des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände sind am 31. Dezember 2002 abgelaufen. Im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft, die Monitoringtätigkeiten, die durch jene Verordnungen eingeführt wurden, weiterzuführen und weiterzuentwickeln, wurden sie in ein neues System mit der Bezeichnung Forest Focus eingegliedert. Nach langwierigen Diskussionen und Kontroversen wurde die "VERORDNUNG (EG) NR. 2152/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Die Verordnung gilt, zur Vermeidung einer Überschneidung oder einer Regelungslücke, rückwirkend ab 1. Januar 2003. Gemäß Abschnitt 1 Artikel 1 der Verordnung soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden:
Als neue Module vorgesehen sind das Monitoring:
Die Laufzeit des Systems beträgt vier Jahre vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2006.
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