Forstliches Vermehrungsgut

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hochsubalpin

Kennzeichnung
 

Kennzeichnung von Vermehrungsgut

    Forstliches Saat- und Pflanzgut muss nach folgenden Merkmalen getrennt gehalten und auf einem Etikett oder einer Begleiturkunde des Lieferanten (Lieferschein) gekennzeichnet werden:
  • deutsche und botanische Bezeichnung der Baumart sowie gegebenenfalls Unterart, Klon und Klonmischung (bei vegetativem Vermehrungsgut)
  • Kategorie: Die Farbe des Etiketts oder der Urkunde für "ausgewähltes Vermehrungsgut" ist grün und für "geprüftes Vermehrungsgut" ist blau.
  • Zulassungszeichen
  • bei Saatgut aus Samenplantagen und für daraus gezogenes Pflanzgut die Bezeichnung "Vermehrungsgut aus einer Plantage"
  • Angaben über die Autochthonie
  • Reifejahr für Saatgut
  • Dauer der Anzucht in einem Forstpflanzenproduktionsbetrieb als Sämling, als einfach oder mehrfach verschulte Pflanzen oder Topfpflanzen
  • Menge
  • Lieferant
Saatgut darf nur in verschlossener Verpackung in Verkehr gebracht werden. Der Verschluss muss so beschaffen sein, dass er beim Öffnen unbrauchbar wird.
Die Vermengung von Saatgut, das aus verschiedenen Zulassungseinheiten eines Reifejahres oder verschiedenen Reifejahren einer Zulassungseinheit kommt, muss behördlich genehmigt sein.
Vermengungen verschiedener Zulassungseinheiten eines Reifejahres werden nur innerhalb des gleichen Herkunftsgebietes und der gleichen Höhenstufe gewährt. Die Anteile der jeweiligen Teilmengen sind anzugeben.
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