Forstliches Vermehrungsgut

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montan
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hochsubalpin

Kennzeichnung
 

Forstliches Pflanzgut

Forstpflanzen der gesetzlich geregelten Baumarten, die aus Samen gezogen wurden oder als Wildling im Wald gewonnen wurden (=generatives Vermehrungsgut), dürfen nur in den Kategorien "ausgewähltes Vermehrungsgut" oder "geprüftes Vermehrungsgut" vermarktet werden. Pflanzenzeile und die daraus gezogenen Pflanzen sowie Setzstangen (=vegetatives Vermehrungsgut) dürfen nur in der Kategorie "geprüftes Vermehrungsgut" in den Handel gelangen.

Ausnahmsweise darf mit Bewilligung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Vermehrungsgut vermarktet werden, das diesen Kategorien nicht entspricht. Diese Bewilligung wird nur befristet zur Behebung vorübergehender Schwierigkeiten mit der Versorgung von ausgewähltem oder geprüftem Vermehrungsgut gewährt; das Vermehrungsgut ist mit der Bezeichnung "mit herabgesetzter Anforderung" zu kennzeichnen.

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