Forstliches Vermehrungsgut

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Kennzeichnung
 

Forstliches Saatgut

Nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz umfasst Forstliches Saatgut, Zapfen, Fruchtstände, Früchte und Samen, die zur Pflanzenerzeugung bestimmt sind.

Forstliches Saatgut der gesetzlich geregelten Baumarten darf nur von zugelassenen Saatgutquellen, Saatguterntebestände oder Samenplantagen vertrieben werden. Beerntung, Verarbeitung und Vertrieb unterliegen behördlicher Kontrolle.

Saatgut darf nur in verschlossener Verpackung in Verkehr gebracht werden.
Der Verschluss muss so beschaffen sein, dass er beim Öffnen unbrauchbar wird.

    Saatgut und Pflanzgut muss auf der Rechnung folgende Angaben aufweisen:

  • botanische Bezeichnung der Baumart
  • Menge
  • Zulassungszeichen
  • Reifejahr
  • Kategorie
  • Ursprung
  • Zweck
  • die Reinheit
  • die Keimfähigkeit der reinen Samen bzw. Lebensfähigkeit (Tetrazolium-Test)
  • das Tausendkorngewicht der Saatgutpartie
  • die Anzahl der lebenden Keime pro Kilogramm
  • Alter des Pflanzgutes
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