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Ablauf der Reservatseinrichtung
Die Einrichtung von Naturwaldreservaten erfolgt nach einem
standardisierten Verfahren, welches folgende Punkte beinhaltet:
| Meldung der Waldfläche durch den Besitzer |
| Fragebogen an Waldbesitzer – Informationen zur Waldfläche
an das BFW |
| Vorbegutachtung und Prüfung der gemeldeten Waldfläche
(BFW) |
| Detailerhebung geeigneter Flächen (BFW, Technische
Büros) |
| Klärung der Reservatsgrenzen, Einrichtung des Stichprobenrasters
(BFW, Technische Büros) |
| Datenerhebung: Bestandesstruktur, Standort, Vegetation, Wuchsleistung
(BFW, Technische Büros) |
| Gutachtenerstellung, Detailauswertungen; Ermittlung der Entschädigungssumme
(BFW, Technische Büros) |
| Datenbankeingabe (BFW) |
| Vertrag zwischen Republik und Waldbesitzer (BMLFUW) |
Kriterien für die Auswahl von Wäldern
Für eine standardisierte und nachvollziehbare Bewertung der
Eignung von Waldflächen als Naturwaldreservate wurde ein verbindlicher
Kriterienkatalog erstellt. Dieser ist Grundlage für die Begutachtung
und Auswahl geeigneter Waldflächen.
Die entscheidenden Kriterien sind:
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Naturnähe der Vegetation
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Übereinstimmung der Baumartenzusammensetzung der
aktuellen Vegetation mit jener der potenziellen natürlichen Vegetation.
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Bestandesstruktur, Bestandesalter, Bestandestextur
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Nachaltiges Vorhandensein sämtlicher Bestandesentwicklungsphasen
innerhalb eines Reservates.
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Mindestgröße
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Die Mindestfläche für ein NWR wird durch das
Minimumstrukturareal bestimmt. Dies ist jene Waldfläche, die notwendig
ist, damit jede Bestandesentwicklungsphase nachhaltig vertreten
ist. Das Minimumstrukturareal ist von der Waldgesellschaft abhängig
und beträgt zwischen 10 und 50 ha.
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Topographische Einheit
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Zu berücksichtigen ist die Geschlossenheit der
orographischen Einheit.
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Seltenheit und Gefährdung
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Alle seltenen Waldgesellschaften sollen erfasst werden;
für seltene und/oder gefährdete Waldgesellschaften darf von der
Mindestfläche abgewichen werden.
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Pufferzonen
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Pufferzonen sollen äußere Einflüsse auf
das Reservat minimieren. In diesen Schutzzonen ist eine naturnahe Waldnutzung
möglich. Pufferzonen sollen eine Breite von 1 bis 3 Baumlängen
haben.
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Beeinträchtigung durch Wege, Leitungstrassen,
Straßen
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Durch Beeinträchtigungen dürfen keine negativen
Einflüsse auf das gesellschaftsspezifische Waldinnenklima und
die Waldentwicklung ausgehen.
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Wildeinfluss
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Der Wildstand muss eine gesicherte Verjüngung
aufkommen lassen; diese muss die Baum- und Straucharten der potenziellen
natürlichen Waldgesellschaft beinhalten.
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Neben der Prüfung von Eignungskriterien sind auch Ausschließungsgründe
zu prüfen. Diese sind:
- Bannwälder oder Wälder mit Objektschutzfunktion
sind für Naturwaldreservate nicht geeignet
- Mindestgröße nicht gegeben
- Aktuelle Artenzusammensetzung weicht wesentlich von der
potentiellen natürlichen Waldgesellschaft (PNWG ) ab
- Zerschneidungsgrad zu hoch
- Keine Pufferzonenbewirtschaftung möglich
- Überhöhter Wildstand
- Rezenter Weideeinfluss
- Standortsveränderungen, Beeinflussung von außen
- Waldverwüstung
- Deutlich beeinträchtigende Immissionseinflüsse
- Änderung des generellen öffentlichen Interesses
Erhebungen in Naturwaldreservaten
Bei der Ersteinrichtung eines Naturwaldreservates werden folgende
Grunderhebungen durchgeführt:
- Einmessung der Reservatsgrenzen
- Einrichtung eines permanenten Stichprobennetzes
- Koordinative Lagebestimmung ( teils mit GPS )
Probeflächendaten:
- Grunddaten für die Entschädigungsbewertung (z.B.
Baumartenanteile, Holzqualität, Bestockungsgrad, Bonität)
- Pflanzensoziologische Vegetationsaufnahmen
- Standortserhebung
Gesamtes Naturwaldreservat:
- Kartierung der potenziellen natürlichen Waldgesellschaften
- Für eine standardisierte Vorgangsweise bei der
Einrichtung von Reservaten wurden Aufnahmerichtlinien und ein Aufnahmeschlüssel
ausgearbeitet.
Stichprobendesign
Für Standardreservate und Naturwaldzellen ist die Ersteinrichtung
eines systematischen permanenten Stichprobennetzes mit variabler Netzdichte
vorgesehen.
Der Stichprobenumfang ist abhängig von:
- der Größe des Naturwaldreservates
- der Homogenität der Bestandesstrukturen
- der erforderlichen Genauigkeit
In der Regel wird eine Rasterdichte von einer Stichprobe pro
Hektar eingerichtet.
Ein europaweit vergleichbares Stichprobendesign für Schwerpunktreservate
wurde im Rahmen der COST Aktion E4 „Forest
Reserves Research Network“ ausgearbeitet.
Methodik der Entgeltermittlung
Die Befundaufnahme und Bewertungsmethodik für die Berechnung
des Wirtschaftswertes als Entschädigung der eingebrachten Waldflächen
erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren mit einer standardisierten
Berechnungsformel.
Entschädigung pro Hektar
Ust =Umsatzsteuer
A =Sockelbetrag
W =Wirtschaftswert
Der Sockelbetrag A dient der Abgeltung der vertragsgemäßen
Duldungen und Pflichten des Eigentümers und beträgt € 47,24
(öS 650,-) pro Hektar Waldfläche des Naturwaldreservates.
Ist das Naturwaldreservat größer als 100 Hektar und steht bereits
bei Vertragsabschluß mindestens die Hälfte der Reservatsfläche
außer forstlicher Bewirtschaftung, verringert sich der Sockelbetrag
A für die über 100 Hektar hinausgehende Fläche
auf € 29,07 (öS 400,-) pro Hektar.
EKL = Ertragsklasse (dGZ100 )
EV = Ernteverluste (im Wirtschaftswald 20 %, im Schutzwald
30 %)
B = Bestockungsgrad
ekE = Erntekostenfreier Erlös
Ertragsklasse und Bestockungsgrad werden durch Winkelzählproben
auf permanenten Probeflächen abgeleitet. Die Altersbestimmung
erfolgt an den Oberhöhenstämmen. In plenterartigen Beständen,
Jungwaldflächen und Stangenhölzern wird dynamisch bonitiert.
Für jedes Naturwaldreservat ist ein forst- und waldökologisches
Gutachten zu erstellen, welches Teil des Vertrages zwischen Republik
Österreich und dem Waldeigentümer ist. An der Gutachtenerstellung
wirkten zwischen 1997 und 1999 auch Mitarbeiter der Waldinventur sowie Technische
Büros mit.
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