Forstliches Vermehrungsgut
Müller F.

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montan
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tiefsubalpin
hochsubalpin

Kennzeichnung
 

Kennzeichnung von Vermehrungsgut

Forstliches Saat- und Pflanzgut muss nach folgenden Merkmalen getrennt gehalten und auf einem Etikett oder einer Begleiturkunde des Lieferanten (Lieferschein) gekennzeichnet werden:

  • Ländercode und Nummer des Stammzertifikats oder Einfuhrbewilligung bei Einfuhr aus Drittstaaten
  • Botanischer Name der Baumart
  • Zulassungszeichen
    Bei Verwendung eines farbigen Etiketts oder Dokuments sind den einzelne Kategorien des Forstlichen Vermehrungsgutes bestimmte Farben zugeordnet:
Quellengesichert: gelb
Ausgewählt: grün

Qualifiziert:

rosa
Geprüft: blau
  • Zweck (Angabe einer eventuell vorhandenen besonderen Zweckbestimmung)
  • Angaben über die Autochthonie
  • Reifejahr
  • Name der Lieferanten
  • gelieferte Menge

Bei Saatgut:

  • Samenqualitätsmerkmale, die von einem akkreditierten Samenlabor ermittelt werden müssen:
  • Reinheit: Gewichtsanteile an Reinsaatgut, Saatgut anderer Arten und unschädlichen Verunreinigungen
  • Keimfähigkeit des reinen Saatguts (Angabe kann bei kleinen Mengen entfallen)
  • Tausendkorngewicht
  • Anzahl der keimfähigen Samen je Kilogramm (Angabe kann bei kleinen Mengen entfallen).

Bei Pflanzgut:

  • Alter
  • Art (ob unterschnitten, verschult, getopft)
Saatgut darf nur in verschlossener Verpackung in Verkehr gebracht werden. Der Verschluss muss so beschaffen sein, dass er beim ersten Öffnen unbrauchbar wird.
Die Vermengung von Saatgut, das aus verschiedenen Zulassungseinheiten eines Reifejahres oder verschiedenen Reifejahren einer Zulassungseinheit kommt, muss behördlich genehmigt sein.
Vermengungen verschiedener Zulassungseinheiten eines Reifejahres werden nur innerhalb des gleichen Herkunftsgebietes und der gleichen Höhenstufe gewährt. Die Anteile der jeweiligen Teilmengen sind anzugeben.
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