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Zulassungszeichen
Das Zulassungszeichen definiert das behördlich zugelassene Ausgangsmaterial
(Saatguterntebestände, Samenplantagen) für forstliches Saat- und Pflanzgut.
Das Zulassungszeichen besteht für Saatguterntebestände aus der:
- abgekürzten Bezeichnung der Baumart
- laufenden Nummer des Bestandes für eine Baumart innerhalb eines Herkunftsgebietes
- Bezeichnung des Herkunftsgebietes
- Bezeichnung der Höhenstufe
Bei Samenplantagen wird der laufenden Nummer ein P (für Plantage) vorangestellt.
Bei Samenplantagen können die Zuchtpopulationen von Waldbäumen aus mehreren benachbarten Herkunftsgebieten oder mehreren
aneinander grenzenden Höhenstufen zusammengestellt sein. In diesem Fall sind im Zulassungszeichen
alle Gebiete und Höhenstufen angeführt. Zum Beispiel: Ta P3 (9.1,9.2/tm-mm)
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