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Saatguterntebestände
Die Zulassung eines Bestandes erfolgt durch Bescheid des zuständigen Landeshauptmannes, nachdem ein Gutachten der Forstlichen Bundesversuchsanstalt vorliegt.
Die als Ausgangsmaterial für Vermehrungsgut zugelassenen Bestände erhalten eine Kennziffer (Zulassungszeichen).
Bei der Zulassung von Beständen werden folgende Anforderungen geprüft:
- Bodenständigkeit. Vorzugsweise werden autochthone, aber auch bewährte nicht autochthone Bestände zugelassen.
- Massenleistung: Sie ist ein ausschlaggebendes Merkmal für die Zulassung und hat höher zu sein als die unter gleichen ökologischen Bedingungen durchschnittlich erreichbare Massenleistung.
- Formeigenschaften: Die Bestände haben besonders günstige morphologische Merkmale hinsichtlich der Geradschaftigkeit des Stamms, der Stellung und Feinheit der Äste und der natürlichen Astreinigung aufzuweisen. Zwieselbildung und Drehwuchs sollen möglichst selten sein. Darüber hinaus ist je nach Baumart Wipfelschäftigkeit, Rindenstruktur und Überwallung von Astnarben und Wunden zu berücksichtigen.
- Güte des Holzes: Sie ist einzubeziehen, soweit sie äußerlich erkennbar und bekannt ist. Sind die Holzeigenschaften für die Verwendung ausschlaggebend, kann die Güte des Holzes das entscheidende Kriterium sein.
- Angepasstheit: Die Bestände haben an die ökologischen Bedingungen ausreichend angepasst zu sein. Dies ist besonders in Hochlagen und auf anderen Extremstandorten zu beachten
- Gesundheitszustand und Widerstandsfähigkeit: Die Bestände müssen gesund sein und eine möglichst gute Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen sowie gegen ungünstige äußere Einflüsse aufweisen.
- Homogenität: Eine normale Variation der morphologischen Merkmale hat vorzuliegen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Einzelbäume des Bestandes mit ihren wesentlichen Formmerkmalen, nämlich Geradschaftigkeit, Wipfelschäftigkeit, Aststellung, Feinästigkeit und Drehwüchsigkeit im Rahmen der normalen, individuellen Variation eine gewisse Gleichartigkeit aufweisen.
- Lage und Isolation: Die Bestände haben von schlechten Beständen der gleiche Art genügend weit entfernt zu sein.
- Stammzahl und Mindestgröße: Um ungünstige Folgen der Inzucht zu verneiden, haben sie eine ausreichende Stammzahl auf einer Mindestfläche aufzuweisen.
- Alter: Möglichst viele Bäume sollen vorhanden sein, die mannbar sind und ein Alter erreicht haben, das eine Beurteilung der genannten Merkmale erlaubt.
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